Neue Richtlinie - eine Mogelpackung
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Die "Reform" zur Psychotherapierichtlinie ist seit gestern raus. Der gemeinsame Bundesausschuss feiert die Reform bereits in der Presse:
>>zum Presse-Text des Gemeinsamen Bundesausschusses
Die "Neuerungen":
1. 250 Minuten (150 unbezahlte Telefonsprechszeit und 100 Minuten Sprechstunde-Bezahlung ungewiss) Sprechstunde pro Woche sind künftig Pflicht! Diese erscheint in der Richtlinie zwar als freiwilliges Angebot § 11 (2) "
Der Therapeut oder die Therapeutin kann Sprechstunden anbieten... "
Pflicht ist die Sprechstunde allerdings für den Patienten. § 11 (7):
Voraussetzung für eine weitergehende Behandlung nach §§ 12, 13 und 15 ist eine Sprechstunde von mindestens 50 Minuten Dauer.
Fazit: die Sprechstunde ist nur freiwillig, wenn man keine Patienten behandeln will.
3. Begrenzung der Probatorik auf 4 Sitzungen
4. 12 Stunden (Akuttherapie) sind gutachterfrei - welches Honorar gezahlt wird ebenfalls ungewiss. Die KZT wird faktisch um 13 Sitzungen gekürzt. Die Fortsetzung der Akutbehandlung ist gutachterpflichtig. Die scheinbare Befreiung der Gutachterpflicht für die Akutbehandlung betrifft nur
5. Gruppen können mit 3 Patienten gestartet werden (hat offenbar jemand beschlossen, der sich mit Gruppendynamik zu wenig auskennt)
>> zum vollen Text der "Reform"
Ich finde es wichtig, jetzt etwas zu unternehmen. Ich will relevanten Medien einen Bericht senden, der den ganzen Unsinn aufzeigen soll. Denn noch hat das Ministerium keinen Zustimmung dazu gegeben.
Ich selbst war 15 Jahre Journalist, bevor ich endgültig zur Psychotherapie gewechselt bin.
Und: ich habe einige Kontakte zur Presse und ich bereite gerade einen Bericht zur "Reform" mit dem Titel "Das Kind mit dem Bade ausgeschüttet - Reformpaket für psychisch Kranke ist eine Mogelpackung" vor.
Bei der Technikerkasse wird die "Reform" übrigens schon bejubelt:
Der vorläufige Textentwurf der neuen Psychotherapierichtlinie liegt nun vor