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Umfrage

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Um besser argumentieren zu können, benötige ich Ihre Unterstützung.

Bitte teilen Sie wie viel Zeit Sie durchschnittlich benötigen, um Ihren Antragsbericht zu schreiben.

Bitte geben Sie Ihre Arbeitszeiten möglichst für jede Berichtsart an.

(Bei den KZT-Anträgen und Befreiung von der Antragspflicht, die Zeit angeben, die Sie vor der Befreiung benötigt haben)

Eine große Bitte noch: einige Kollegen haben angegeben, dass sie unter einer Stunde für einen Erstantrag benötigen. Gerne würde ich das "Patentrezept" wissen. Aber so richtig kann ich das nicht glauben (ich brauche zum reinen Abtippen 40 Minuten). Meine Bitte, wenn Sie Ihre Anträge von anderen schreiben lassen, bitte nicht die Zeit angeben, die Sie brauchen, um den Fragebogen an den "Ghostwriter" zu senden etc., sondern die Zeit, die Sie brauchen würden, wenn Sie den Antrag selbst schreiben würden. Danke!

 

Meine Arbeitszeit* für

 

Erst-Anträge

Umwandlungs-Anträge 

Fortführungs-Anträge

KZT-Anträge

 

Vielen Dank!

 

Zwischenergebnisse (Stand 13.5.2016):

Für einen Erstantrag brauchen Psychotherapeuten durchschnittlich (Normbereich +-1s) zwischen 2 Stunden 44 Minuten bis 5 Stunden  (Mittelwert 3 Stunden 54 Minuten). (ø Stundenlohn 14,06 Euro)

Für einen Umwandlungsantrag brauchen Psychotherapeuten durchschnittlich (Normbereich +-1s) zwischen 3 Stunden  bis 5 Stunden 14 Minuten (Mittelwert Stunden ). (ø Stundenlohn 14,06 Euro)

Für einen Fortführungsantrag brauchen Psychotherapeuten durchschnittlich (Normbereich +-1s) zwischen 2 Stunden 9 Minuten bis 4 Stunden 25 Minuten (Mittelwert 3 Stunden 17 Minuten). (ø Stundenlohn 12,50 Euro)

Für einen Kurzzeit-Therapie-Antrag brauchen Psychotherapeuten durchschnittlich (Normbereich +-1s) zwischen 2 Stunden bis 4 Stunden 27 Minuten (Mittelwert Stunden 16 Minuten). (ø Stundenlohn 17,30 Euro)

 

Datenschutzhinweis: Auf Nachfragen von Kollegen: es werden keine persönlichen Daten gespeichert, nur Ihre Abstimmung. Hierzu wird Ihre IP-Adresse gespeichert, damit jeder nur einmal abstimmen kann. Nach dem Ende der Umfrage werden die IP-Adressen gelöscht. Mit der IP-Adresse ist es auch nicht möglich, Rückschlüsse auf Ihre Identität zu ziehen. Also es erfährt niemand, wer hinter dem Abstimmer steckt.

* vom Öffnen der Akte bis zum "Eintüten"

 

 

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