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Wichtige Informationen

Bericht an den Gutachter - höhere Vergütung der Antragsberichte bei Privatversicherungen und Beihilfe

Bei den Recherchen zum Thema ist mir ein Urteil des Amtsgerichts Ansbach in die Hände gefallen (danke für den Hinweis an den Kollegen Hans-Ulrich Köhlke und den Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten e.V.). Antragsberichte für private Krankenkassen und die Beihilfe können mit der Ziffer 85 GOÄ/GOP

(statt Ziffer 808 GOÄ/GOP) abgerechnet werden.

Ziffer 85 GOÄ/GOP
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand - gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung -, je angefangene Stunde Arbeitszeit

Dabei kann die Ziffer 85 zeitgenau je angefangene Stunde  berechnet werden. Sie darf allerdings nicht mit der Ziffer 808 kombiniert werden (wichtig!).
Beim 2,3fachen Satz (zulässig, weil der Therapeut die Leistung selbst erbringt) sind das 67,02 Euro je angefangene Stunde.

Kombiniert werden darf es mit der Schreibgebühr Ziffer 95 und der Kopiergebühr Ziffer 96 (allerdings nur einfacher Satz!)

Ziffer 95 GOÄ/GOP
Schreibgebühr, je angefangene DIN A 4-Seite
3,50 Euro 

Ziffer 96 GOÄ/GOP
Schreibgebühr, je Kopie
0,18 Euro

Beispiel:
Für den Antrag habe ich 3,5 Stunden gebraucht, 3 Seiten geschrieben und 10 Seiten (Klinikbericht) kopiert:

4* Ziffer 85 = 4 * 67,02 Euro = 268,08 Euro

3 * Ziffer 95 = 10,50 Euro

10 * Ziffer 96 = 1,80 Euro

1 * Porto (keine Ziffer, Sachleistung)=  1,45 Euro

gesamt 281,83 Euro

ergibt ein "Durchschnittshonorar" von 80,52 Euro / Stunde.
Etwas weniger als bei Therapie, aber kommt dem schon sehr nah, was wir fordern!

 

Das Urteil kann hier herunter geladen werden.

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