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Newsletter vom 08.05.2016, 09:58:42
Betreff:
Die Klagebegründungen für Verhaltenstherapie sind fertig - 2. Fassung diesmal mit Link
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Die Klagebegründungen für Verhaltenstherapie sind fertig und
stehen auf der Webseite zum herunterladen!
Kurze Anmerkung zu Fragen, die häufig gestellt werden:
http://gerechte-honorare.de/index.php?page=2017334104&f=1
Wer soll die Klagebegründung absenden?
1. Wer bereits den Widerspruchsbescheid von seiner KV
bekommen hat und Klage ohne Begründung zur Fristwahrung
gestellt hat. Diese Kolleginnen und Kollegen füllen die
Klagebegründung aus.
2. Wer noch noch keinen Widerspruchsbescheid von seiner KV
bekommen hat, wartet ab, bis dieser ankommt. Dann legt er mit
der Klagebegründung Klage ein.
Wichtig:
den ober Absatz:
"Klagebegründung zu meinem Klageantrag vom XXXXXXX,
eingereicht am XXXXXXX per Telefax, sowie schriftlich am
XXXXXXX, ohne Begründung zur Fristwahrung.
Aktenzeichen XXXXXXX"
ersatzlos streichen!
Herzliche Grüße,
den Kolleginnen einen schönen Muttertag, den Kollegen einen
schönen Restsonntag
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