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Newsletter vom 30.06.2016, 20:41:56
Betreff:
Wichtig - Betrifft Klagenverfahren gegen KV!!!!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es gibt neues von der Klage gegen die KV:
Der Rechtsanwalt hat folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
1. Wir sollten das Verfahren "ruhend stellen" bis über die
Musterklagen der Berufsverbände entschieden ist.
Einen entsprechenden Text zum Ausfüllen und Absenden an
das Sozialgericht finden Sie hier:
http://gerechte-honorare.de/Dateien/Ruhendstellen.pdf
Die Lösung, die der Anwalt vorgeschlagen hat, ist ziemlich
raffiniert und für uns extrem kostengünstig. Wir stellen unsere
Klagen als ruhend und warten ab, wie die Musterklagen der
Berufsverbände enden. Wenn dann noch Punkte rechtlich
ungeklärt sind (z.B. Vergütung der Antragsberichte bzw. der
prob. Sitzungen), lassen wir das Verfahren wieder aufleben.
Vorteil: es kann gut sein, so der Anwalt, dass das ganze
"Vorverfahren" zur Psychotherapie komplett geändert wird. Dann
haben wir richtig Glück, sonst müssen wir bezüglich der
ungelösten Punkte nochmals die Klagen aufleben lassen.
Kurz: Verfahren ruhend stellen lassen und abwarten. Schont
Nerven und Geldbeutel. Aber wir haben den "Fuß in der Tür"
(Die gezahlten Gerichtsgebühren werden allerdings dann auch
erst einmal "eingefroren")
Das gibt uns Zeit und Kraft, die nächsten Schritte anzugehen.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende!
Dipl.-Psych. Dieter Adler
Psychoanalytiker dpv/ipa
Gruppenanalytiker dagg/d3g
Psychologischer Psychotherapeut
Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut
Heckenweg 22
53229 Bonn
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